Letzte Aktualisierung am 19.04.2024

Honorar

Erbenermittlung

Unseren Auftraggebern entstehen durch unsere Beauftragung keine Kosten. Sämtliche Ermittlungen führen wir auf eigene Rechnung und Risiko durch. Mit den gefundenen Erben verständigen wir uns auf ein Erfolgshonorar, das je nach Höhe des Nachlasswertes, Schwierigkeit und Aufwand der Ermittlungen - zwischen 20 - 30 % der Nettoerbschaft zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer liegt, bei Auslandsbeteiligung bis ca. 33 %.

Sämtliche Kosten der Ermittlung und Urkundenbeschaffung werden von uns verauslagt. Das Honorar wird erst bei Auszahlung der Erbschaft fällig. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben.

Verlaufen unsere Ermittlungen negativ oder kann z.B. durch vernichtete Urkunden der Erbnachweis nicht erfolgreich geführt werden, haben wir keinen Anspruch auf ein Honorar. Alle entstandenen Kosten gehen zu unseren Lasten. Der Erbe geht mit dem Abschluss der Honorarvereinbarung somit keinerlei Risiko ein. Er schuldet das Honorar nur dann, wenn der Nachlass tatsächlich ausbezahlt wird.


Ahnenforschung und Urkundenbeschaffung

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot (Pauschal oder auf Stundenbasis). Dies orientiert sich in erster Linie an der Art und dem Umfang des Auftrages. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf und teilen uns Ihren individuellen Auftrag mit. Sie erhalten kurzfristig ein Angebot zugesandt.

 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung stimmen Sie der Verwendung zu. Zur Datenschutzerklärung.