Letzte Aktualisierung am 29.03.2024

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Internationale Erbenermittlung

Kennen Sie Ihre eigenen Wurzeln? Wir schon, denn wir haben sie bereits gesucht - um S i e zu finden!

Gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat oder dieses für ungültig erklärt wird. Können Nachlassgerichte oder Nachlasspfleger keine Erben finden, werden Erbenermittler eingeschaltet oder es ergeht beim zuständigen Nachlassgericht eine öffentliche Bekanntmachung, mit dem Ziel, Fiskuserbrecht festzustellen. Meldet sich innerhalb dieser Frist kein Erbe, tritt fiskalisches Erbrecht ein, d.h. der Nachlass fällt an den Staat. In beiden Fällen setzen wir an. Können Nachlasspfleger mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln keine Erben finden, werden wir tätig.

Wir sind ein seit inzwischen 15 Jahren weltweit erfolgreich tätiges deutsches Erbenermittlungsunternehmen. In schwierigen juristischen erbrechtlichen Fragen sowie zur Durchführung der Erbscheinsverfahren werden wir unterstützt von erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren.

Erbenermittlung bedeutet vielfach mühsame Recherchearbeit in alten Kirchenbuchunterlagen, Standesamtsregistern oder Archiven und erfordert regional unterschiedliche und umfangreiche Orts- und Quellenkenntnisse. Ein Gang in die entsprechenden Archive ist oft unerlässlich. Daher arbeiten wir mit ortsansässigen Korrespondenten und Partnerbüros in den wichtigsten deutschen Auswanderungs- und Herkunftsgebieten zusammen (dies  sind derzeit die USA, England, Australien, Argentinien, Brasilien, Uruguay, Südafrika, Spanien, Niederlande, Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen, Ungarn, Tschechien und Tunesien). Darüber hinaus haben wir Zugriff auf internationale Datenbanken und sind ständig bemüht, unseren Fundus an eigenen Quellen zu erweitern, um die Erbenermittlung möglichst schnell und effizient für unsere Auftraggeber zu gewährleisten.

 

Beauftragt werden wir von:

  • Nachlasspflegern,
  • Rechtsanwälten und Notaren,
  • gesetzlichen Vertretern,
  • Mitgliedern größerer Erbengemeinschaften und
  • Privatpersonen.

In den Medien:
  • Einen ausführlichen Bericht über die Geschäftsführein und die Tätigkeit als Erbenermittler finden Sie in der Zeitschrift Finanztest, eine Fachzeitschrift der Stiftung Warentest, Ausgabe 06/2017: "Wie private Unternehmen nach unbekannten Erben suchen".


Worauf Erben bei der Unterzeichnung von Verträgen von Erbenermittlern achten sollten: Ein Beitrag der Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Erbenermittler e.V. Frau Sybille Wolf-Mohr in der Fachzeitschrift Finanztest "Unser Rat" Ausgabe 06/2017.



Mitgliedschaften:

VDEE-Logo

Verband Deutscher Erbenermittler VDEE e.V.
(www.vdee-ev.de)

Association of Professional Genealogists APG (www.apgen.org)

Verein für Computergenealogie
(www.genealogy.net)


Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
(www.datenschutzverein.de)

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